Rechtsprechung
OVG Sachsen, 10.06.1996 - 1 S 134/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 6, § 7
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bebaungsplanentwurf; Nichtüberbaubare Fläche; Baunachbarrecht; Käufer; Verkäufer; Einverständnis
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 694 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04
Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart, …
Denn nach der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 18.10.1994 - 1 S 133/94 - Beschl. v. 10.6.1996 - 1 S 134/96 - JBSächsOVG 4, 220; Beschl. v. 16.2.1999 - 1 S 53/99 -, SächsVBl. 1999, 137; Beschl. v. 25.2.1999 - 1 S 61/99 -, SächsVBl. 1999, 139; Beschl. v. 31.4.2004 - 1 B 255/04 -) sind auch die in ein Bauvorhaben einbezogenen Bestandsgebäude neu zu bewerten, soweit die Frage der Einhaltung der Abstandsflächen für ein einheitliches Bauvorhaben insgesamt neu aufgeworfen wird. - OVG Sachsen, 18.01.2001 - 1 B 778/99
Überbaubarkeit eines Grundstücks in einem Landschaftsschutzgebiet
Ein Grundstück ist nicht schon allein deshalb i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz SächsBO aus rechtlichen Gründen nicht überbaubar, weil es in einem förmlich festgesetzten Landschaftsschutzgebiet liegt (Fortführung des Beschl. v. 10.6.1996, JbSächsOVG 4, 220 = SächsVBl. 1997, 119).Insoweit hat der erkennende Senat die vergleichbare Frage, ob Festsetzungen eines Bebauungsplanes geeignet sind, eine Unbebaubarkeit aus Rechtsgründen herbeizuführen, verneint (Beschl. v. 10.6.1996, JbSächsOVG 4, 220 = SächsVBl. 1997, 119).
- OVG Sachsen, 06.04.2017 - 4 A 41/16
Verzicht auf Nachbarrechte; Beiladung im Berufungszulassungsverfahren
Das Erfordernis, dass sich der Verzicht grundsätzlich auf ein konkretes bauliches Vorhaben beziehen muss (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Oktober 1996, 1 S 134/96, SächsVBl 1997, 119 [120]), war eingehalten. - OVG Sachsen, 19.02.2001 - 1 B 220/00 Das ist hier nicht der Fall.Das vom Kläger beantragte Bauvorhaben verstößt gegen die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10.6.1996, SächsVBl. 1997, 119, 120; Beschl. v. 6.9.1994, SächsVBl. 1994, 285, 286) nachbarschützende Vorschrift des § 6 Abs. 4 SächsBO.
Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.1996 - 1 S 134/96 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsBO §§ 6, 7
Abstandsvorschriften - Rechtlich gesicherte Unüberbaubarkeit des Nachbargrundstücks; konkludente Einwilligung; Reichweite eines Verzichts
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 20.02.1990 - 14 B 88.02464
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.1996 - 1 S 134/96
Ein Umbau, der - wie hier - die Belange des Nachbarn stärker berührt als das ursprüngliche Gebäude, löst eine Neuprüfung des § 6 SächsBO hinsichtlich des Gesamtgebäudes aus (SächsOVG, Beschl. v. 18.10.1994 - 1 S 133/94; BayVGH, Urt. v. 20.2.1990, BauR 1990, 455). - VGH Hessen, 08.05.1990 - 3 TG 1291/90
Verwirkung von Nachbarabwehrrechten
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.1996 - 1 S 134/96
Wenn ein Grundstück in Kenntnis eines bestimmten Bauvorhabens verkauft wird, so hat der Verkäufer dadurch in der Regel sein Einverständnis mit diesem Bauvorhaben schlüssig erklärt, so daß er dagegen nicht mehr vorgehen kann (so i.E. auch HessVGH, Beschl. v. 8.5.1990 NVwZ-RR 1991, 171 ). - VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 1712/93
Zustimmung des Angrenzers zu dem Vorhaben; zur Wirkung des Einverständnisses bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.1996 - 1 S 134/96
Er erstreckt sich auf ein geändertes Vorhaben nur dann, wenn die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt und die schutzwürdigen Belange des Nachbarn nicht - auch nicht geringfügig - stärker beeinträchtigt werden als durch die ursprüngliche Planung (SächsOVG, Beschl. V. 9.1.1995, SächsVBl. 1995, 107 ; VGH Bad-Württ., Urt. v. 17.2.1994, BRS 56 Nr. 182).
- OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen …
Für einen wirksamen Einwendungsverzicht wird wegen der damit verbundenen weitreichenden Wirkung verlangt, dass der Verzichtswillen eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird und dass sich die Erklärung auf ein ganz konkretes Bauvorhaben bezieht (VGH Kassel, Beschluss vom 7.12.1994 - 4 TH 3032/94 - BRS 56 Nr. 180 = NVwZ-RR 1995, 495; OVG Bautzen, Beschluss vom 10.6.1996 - 1 S 134/96 - BRS 58 Nr. 107 = … - VG Darmstadt, 04.12.2002 - 2 G 1546/02 OVG (vgl. Beschl.v. 10.06.1996, Az.: 1 S 134/96 , BRS 58 Nr. 107), die auch von der Kammer als richtig angesehen wird, dass derjenige, der ein Grundstück in Kenntnis eines bestimmten Bauvorhabens des Käufers verkauft, dadurch in der Regel sein Einverständnis mit diesem Bauvorhaben erklärt und deshalb ein nachbarliches Abwehrrecht nicht mehr geltend machen kann.
- VG Frankfurt/Main, 16.11.2018 - 8 K 2355/17
Wird die Geltungsdauer einer Baugenehmigung verlängert, kann ein Nachbar die …
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass, wer ein Baugrundstück zu Wohnzwecken verkauft und dabei ein Bebauungskonzept akzeptiert, sein Einverständnis mit einer dementsprechenden Bebauung mit der Folge erklärt, dass etwa vorhanden gewesene materiellrechtliche Abwehrrechte untergegangen sind (Hess. VGH, Beschluss vom 08.05.1990 - 3 TG 12981/90 - NVwZ-RR 1991, 171; ebenso: Sächs. OVG, Beschluss vom 10.06.1996 - 1 S 134/96 - BRS 58 Nr. 107).